Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt die deutschen Richtlinien für eine gute und gesellschaftlich akzeptierte Unternehmensführung umfassend dar und erleichtert es insbesondere ausländischen Anlegern, die Besonderheiten in der Überwachung und Leitung deutscher börsennotierter Unternehmen nachzuvollziehen. Der Kodex enthält zum einen ausgewählte Vorschriften des geltenden Aktienrechts und zum anderen international und national anerkannte Standards in Form von Empfehlungen und Anregungen. Von den Empfehlungen können die Gesellschaften abweichen, sind dann aber gesetzlich verpflichtet, dies jährlich zu veröffentlichen. Von den Anregungen darf ohne Offenlegung abgewichen werden.
Am 14. März 2005 haben Vorstand und Aufsichtsrat erneut die jährliche Erklärung nach §161 AktG abgegeben, dass wir den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 entsprechen. In dieser Erklärung stellen wir auch klar, welche Empfehlungen wir nicht anwenden. Die Erklärung ist den Aktionären auf der Internetseite von Linde dauerhaft zugänglich gemacht worden. Von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 weicht die Linde AG lediglich insofern ab, als wir von der Bekanntgabe individualisierter Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat absehen.
Auch die Anregungen des Kodex erfüllt die Linde AG fast vollständig und weicht nur in drei Punkten ab:
Im Kodex wird angeregt, die Hauptversammlung über das Internet zu übertragen. Wir übertragen die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden, nicht jedoch die Generaldebatte. Die Satzung lässt eine vollständige Übertragung der Hauptversammlung über elektronische Medien zwar grundsätzlich zu, wir meinen allerdings, dass aufgrund des hohen technischen Aufwands und der möglichen Dauer von Hauptversammlungen die damit verbundenen Kosten zurzeit nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen für die Aktionäre stehen. Außerdem wollen wir mit Blick auf die Wortbeiträge nicht in die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Redner eingreifen. Wir werden aber die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Die Anregung, die Wahl beziehungsweise Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterschiedlichen Terminen und für unterschiedliche Amtsperioden vorzunehmen, halten wir für einen Aufsichtsrat, der gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz besetzt wird, für ungeeignet. Da die Arbeitnehmervertreter für fünf Jahre gewählt werden, würden die Vertreter der Anteilseigner ungleich behandelt. Auch hier werden wir die weitere Entwicklung im Auge behalten.
Schließlich wird im Kodex angeregt, die variable Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder auch an den langfristigen Unternehmenserfolg anzuknüpfen. Die Hauptversammlung hat am 8. Juni 2005 eine Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung beschlossen. Auf die Einführung einer langfristigen Komponente wurde bewusst verzichtet. Wir halten die Ausgestaltung solcher Vergütungskomponenten für kritisch und wollen außerdem die Vergütungsstruktur transparent und nachvollziehbar halten.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist zusammen mit weiterführenden Informationen zu Corporate Governance in der neuesten Version auf unserer Website www.linde.com zugänglich.
