In der Konzernleitung verankert
Selbst die besten Aufklärungs- und Präventivmaßnahmen können keine hundertprozentige Sicherheit garantieren und Fehler verhindern. Auch beim zuverlässigsten Risikomanagementsystem gibt es noch ein Restrisiko.
Wenn Unfälle passieren oder schwerwiegende Betriebsstörungen auftreten, müssen die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Sind sie auf Verstöße gegen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zurückzuführen, drohen dem Unternehmen Sanktionen oder Regressforderungen.
Grundsätzlich erlässt der Vorstand der Linde AG alle zentralen Regelungen. Aufgrund deutscher Gesetzgebung sowie eines Vorstandsbeschlusses der Linde AG ist Dr. Aldo Belloni das für Umweltschutz und Sicherheit persönlich verantwortliche Vorstandsmitglied. Zwischen den Umweltschutz- und Sicherheitsabteilungen der einzelnen Geschäftsbereiche findet mit Unterstützung der Unternehmenszentrale ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.
Ansonsten gilt, dass die Unternehmensbereiche selbständig die Einhaltung der relevanten Gesetze sowie die Erfüllung der darüber hinausgehenden unternehmensspezifischen Vorgaben regeln.
Nachfolgend stellen wir aufgrund der unterschiedlichen Strukturen, Betroffenheiten und Branchenbesonderheiten Umweltschutz, Arbeits- und auch Produktsicherheit sowie Aspekte des Qualitätsmanagements für Linde Gas, Linde Engineering und den Unternehmensbereich Material Handling gesondert dar.
* nach deutschem Recht.
Im Themenspektrum von Umweltschutz und Sicherheit in Deutschland sind die Verantwortlichkeiten bei Unfällen oder schwerwiegenden Betriebsstörungen hierarchisch klar geregelt. Darüber hinaus tragen die Geschäftsbereiche und Konzerngesellschaften selbständig für die Einhaltung der relevanten Gesetze sowie für die Erfüllung der darüber hinausgehenden unternehmensspezifischen Vorgaben die Verantwortung.

